Seit dem Start unserer Petition haben sich über 2000 Unterstützer:innen innerhalb von nur 48 Stunden eingetragen und möchten auf diese Weise die aktuelle Form der Steuerreform mit Rückwirkung auf den 28.02.2021 nicht hinnehmen.

Ihre Zustimmung zur Stellungnahme

Die Parlamentsdirektion hat nun unsere Stellungnahme zur Steuerreform angenommen. Diese kann also ab sofort hier unterstützt werden:

 

Ihre Zustimmung unserer Stellungnahme zur Steuerreform:

https://www.parlament.gv.at/SEC/Zustimmen.shtml?ityp=SNME&gpCode=XXVII&inr=110657

 

 

(Hinweis: Nach dem Abschicken des Formulares zur Zustimmung zur Stellungnahme erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Bitte bestätigen Sie unbedingt die Zustimmung dort, da diese ansonsten nicht gültig unterstützt wird. Nach der Bestätigung Ihrer Zustimmung auf der Website https://www.parlament.gv.at/ kann eine Fehlermeldung erscheinen, jedoch wird die Zustimmung in diesem Fall trotzdem registriert.)

 

Unsere Stellungnahme

Lesen Sie hier unsere Stellungnahme zum Ministerialentwurf 158/ME XXVII. GP für ein Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I bzgl. der Besteuerung von Kryptowerten. Wir freuen uns über zahlreiche Unterstützung!

 

Link zur Zustimmung: https://www.parlament.gv.at/SEC/Zustimmen.shtml?ityp=SNME&gpCode=XXVII&inr=110657

Diese Stellungnahme ist auch als PDF-Dokument auf der Webseite des Parlaments zu finden:
https://www.parlament.gv.at/PtWeb/api/s3serv/file/4296bf47-fe26-4621-9eb4-7e422aa68cee

 

Die Stellungnahme im Wortlaut:

Wien, am 11. November 2021

Betrifft: Stellungnahme zu 158/ME XXVII. GP, GZ 2021-0.775.710

Sehr geehrter Herr Mag. (FH) Krammer,

vielen Dank für die Möglichkeit, zum Ministerialentwurf 158/ME XXVII. GP für ein Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I mit dem ua das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird Stellung zu nehmen. Wir erlauben uns, binnen offener Frist folgendes Anliegen
zu übermitteln.

Wir begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung, die Besteuerung von Kryptowerten explizit in §§ 27, 27b EStG idF ÖkoStRefG 2022 (Einkünfte aus Kapitalvermögen, Kryptowährungen) aufzunehmen, um somit mehr Rechtssicherheit im Bereich der Besteuerung der Kryptowerte zu erlangen.

Im Regierungsprogramm 2020-2024 „Aus Verantwortung für Österreich“ verpflichtet sich die Bundesregierung zu einem einfacheren und faireren Steuerrecht.

Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass die geänderten Bestimmungen mit 1. März 2022 in Kraft treten und erstmals auf Kryptowährungen anzuwenden sind, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden (§ 124b Z 378 EStG 1988 idF ÖkoStRefG 2022).

Die Wahl des 1. März 2022 und des 28. Februar 2021 als relevante Stichtage ist unter zwei
Gesichtspunkten ungünstig:

1. Ein unterjähriger Stichtag führt dazu, dass für ein Kalenderjahr zwei unterschiedliche Rechtslagen anzuwenden sind. Die neue und die alte Rechtslage unterscheiden sich zum Teil wesentlich, insbesondere in der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Das führt zu einem erheblichen Mehraufwand. Damit wird das Steuerrecht schwieriger und nicht einfacher.

2. Ein Stichtag in der Vergangenheit nimmt Hodlern und Sparern das Vertrauen auf die steuerfreie Haltefrist und wirkt wie eine rückwirkende Einführung. Die Wahl des zurückliegenden Stichtages ist überraschend und kommt aus heiterem Himmel. Damit wird das Steuerrecht unvorhersehbar und nicht fairer.

 

Daher wären die Übergangsbestimmungen wie folgt zu ändern:

§ 124b Z 378 EStG 1988 idF ÖkoStRefG 2022

Unseres Erachtens sollte Satz 1 wie folgt gefasst werden:

In § 124b wird (…) angefügt:

378. § 6 Z 2 lit. c, § 20 Abs. 2, § 27 Abs. 1, Abs. 4a und Abs. 8, § 27a Abs. 1 Z 1, Abs. 2 Z 1, Abs. 3 Z 4, Abs. 4 und Abs. 6, § 27b, § 93 Abs. 2 Z 3, Abs. 4a, Abs. 5 und Abs. 7, § 94 Z 7, § 95 Abs. 2 Z 3, § 96 Abs.1 Z 3 und Abs. 4 Z 3 und § 97 Abs. 1, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022, treten mit 1. März 2022 in Kraft und sind erstmals auf Kryptowährungen anzuwenden, die nach dem 28. Februar 2021 31. Dezember 2021 angeschafft wurden.

 

Für Rückfragen stehen wir dem Bundesministerium für Finanzen gerne zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen,

Frederika Ferková, Lukas Leys, Clemens Otto, Georg Brameshuber

 

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Vielen Dank an alle Unterstützer:innen unserer Stellungnahme!

Wir halten euch über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

Euer Validvent Team

 

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