PETITION:

Gegen eine verpflichtende rückwirkende Einführung der Besteuerung von Kryptowährungen

Schaffen wir uns Gehör

Gegen die Rückwirkung der Steuerreform auf den 28.02.2021

Besitzer:innen von Kryptowährungen hatten keine Chance, sich auf die veränderte Situation einzustellen. Ein Wechsel im Kalenderjahr erhöht die Komplexität und den Aufwand.

Reformen
müssen transparent gemacht werden

Wir begrüßen den Entwurf der Bundesregierung, sehen aber die rückwirkende Einführung kritisch. Eine rückwirkende Einführung verletzt das Vertrauen der Hodler und Sparer auf die Spekulationsfrist und erhöht die Komplexität und den Aufwand für die Steuererklärung 2021. Wir setzen uns für eine Stichtagsregelung am 31. Dezember 2021 ein.


Über 2.000 Unterstützer:innen haben sich in 48 Stunden für unsere Petition eingetragen. Die Parlamentsdirektion hat nun unsere Stellungnahme zur Steuerreform angenommen.

Eine genau Anleitung und die Stellungnahme im Wortlaut finden Sie hier.

 

Update: Der Begutachtungsprozess ist mittlerweile abgeschlossen.

Mit dem Ministerialentwurf (158/ME) wurde am 6. Oktober 2021 ein Konzept zur Besteuerung von Kryptowährungen vorgestellt. Das Konzept konnte bis zum 6. Dezember 2021 begutachtet werden. Nun liegt seit gestern, 15. Dezember 2021, eine Regierungsvorlage (1293 d.B.) vor, die wesentliche Änderungen vorsieht und grundsätzliche Anmerkungen der Begutachtung übernimmt: Eine kurze Zusammenfassung finden Sie hier.

 

 

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