Insight #2: El Salvador erkennt Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel („legal tender“) an. Diese positive Nachricht könnte weitreichende Konsequenzen für Privatanleger und Unternehmen haben. Würde Österreich diesen Schritt ebenso setzen, hätte das auch hier signifikante Auswirkungen.
Wir haben uns den Fall angesehen, wie es – für den Fall, dass Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel in Österreich gilt – aussehen würde:
- Bei Bitcoin als Fremdwährung würde für den An- und Verkauf grundsätzlich die Jahresfrist für die Spekulation gelten. Dies würde nur dann zutreffen, wenn Bitcoin physisch („Cold Wallet“) verwahrt werden würde. In diesem Fall würde der persönliche Tarif zur Anwendung kommen.
- Würde Bitcoin hingegen auf einem Konto verwahrt („Hot Wallet“) werden, würde die Besteuerung auch außerhalb der Jahresfrist erfolgen. Es würde der besondere Steuersatz von 25% zur Anwendung kommen. Mangels depotführender Stelle würde es nicht zu einem Kapitalertragsteuerabzug kommen.
- Im Zuge einer zinstragenden Veranlagung („Lending“) würden die laufenden Einkünfte aus der Überlassung des Kapitals dem Sondersteuersatz von 25% unterliegen. Auch in diesem Fall würde es nicht zu einem Kapitalertragsteuerabzug kommen.
- Die Tauschbesteuerung würde bei der Verwendung von Bitcoin als Darlehensmittel unterbleiben. Die Konvertierung zwischen Euro, US-Dollar (auch das offizielle Zahlungsmittel in El Salvador), Bitcoin und Ethereum wäre steuerlich unbeachtlich. Erst die Rückkonvertierung in die Heimatwährung (Euro) wäre steuerlich beachtlich.
- Transaktionen mit Bitcoin würden weiterhin von der Umsatzsteuer befreit sein.
- Finanzkonten, welche Bitcoin verwahren, müssten als meldepflichtiges Konto im automatischen Informationsaustausch (CRS/FATCA) von den Finanzinstituten an die Finanzverwaltungen gemeldet werden.
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Quellen: EStR 2000, Rz 6201 ff
Georg Brameshuber ist ein österreichischer Steuerexperte, Rechtswissenschaftler und Unternehmer mit Spezialisierung auf Kryptobesteuerung, Regulierung und Vermögensverwaltung.
Als Mitgründer von Validvent leitet er das Team und verantwortet die Bereiche Krypto-Steuerbuchhaltung, strategische Beratung und Krypto-Vermögensverwaltung.
Zuvor arbeitete Georg im Bereich Wirtschaftsprüfung und Finanz-Compliance bei KPMG Österreich und der ERBER Group, wo er sich auf Risikomanagement, regulatorische Compliance und Corporate Governance für multinationale Unternehmen spezialisierte.
Neben seinen Tätigkeiten in der Unternehmenswelt hat Georg maßgeblich zur Blockchain-Politik und Regulierung beigetragen. Er ist Vorstandsmitglied bei Blockchain for Europe (BC4EU), der Digital Assets Association Austria (DAAA) und der European Crypto Initiative (EUCI).
Auch in der akademischen Welt ist Georg aktiv und gilt als Vordenker im Blockchain-Bereich. Er tritt regelmäßig als Sprecher auf Konferenzen auf und hat an renommierten Institutionen gelehrt. Zuvor hatte er eine Lehr- und Forschungsposition im Bereich Recht an der Universität Wien inne (vergleichbar mit einem Assistant Professor in den USA).