Leitfaden zur Besteuerung von Kryptowährungen in Griechenland

Einleitung

Mit der zunehmenden Verbreitung von Kryptowährungen weltweit steigt auch in Griechenland die Zahl der Investor*innen und Unternehmen, die sich mit digitalen Vermögenswerten beschäftigen. Allerdings bleibt die steuerliche Behandlung von Krypto-Transaktionen aufgrund fehlender spezifischer Vorschriften eine Herausforderung. Obwohl Griechenland noch keine speziellen Steuergesetze für Kryptowährungen eingeführt hat, können bestehende Steuerregelungen und EU-Vorschriften Anwendung finden. Dieser Leitfaden bietet eine Übersicht über die Besteuerung von Kryptowährungen in Griechenland, relevante Steuersätze und mögliche Steueranreize für Krypto-Trader und Unternehmen.

Aktuelle regulatorische Landschaft 

Griechenland verfügt über keinen spezifischen steuerlichen Rahmen für Kryptowährungen. Investor*innen und Unternehmen müssen daher bestehende Steuergesetze interpretieren, um ihre steuerlichen Verpflichtungen zu bestimmen. Griechenland orientiert sich an EU-Initiativen darunter die Richtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC8), die Krypto-Dienstleister verpflichtet, Transaktionen mit EU-Ansässigen zu melden. Darüber hinaus zielt das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF)der OECD darauf ab, die Kryptosteuerberichterstattung zu vereinfachen und den Austausch finanzieller Daten zwischen Steuerbehörden zu erleichtern. Zudem schafft die Markets in Crypto-Assets (MiCA)-Verordnung rechtliche Klarheit für Krypto-Unternehmen, die in der EU tätig sind, und könnte künftig die Steuerpolitik in Griechenland beeinflussen.

Steuerbehörden und Verantwortlichkeiten

In Griechenland ist die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (zentrale griechische Steuerbehörde / „AADE“) für die Durchsetzung der Steuergesetze und die Einhaltung nationaler und EU-Steuerregelungen zuständig.

Zusätzlich ist das griechische Steuerjahr mit dem Kalenderjahr identisch und darf 12 Monate nicht überschreiten. Unternehmen müssen ihre Steuerberichte innerhalb dieser Periode einreichen.

Besteuerung von Kryptowährungstransaktionen 

Derzeit hat Griechenland keine expliziten steuerlichen Leitlinien für Kryptowährungstransaktionen veröffentlicht. Allerdings hängt die Klassifizierung von krypto-bezogenen Einkünften von der Art der Transaktion ab. Kryptowährungseinnahmen können der Kapitalertragssteuer unterliegen, wenn sie als Investition eingestuft werden, der Einkommensteuer, wenn sie als regelmäßiges Einkommen betrachtet werden, oder der Körperschaftssteuer, wenn sie durch ein registriertes Unternehmen erzielt werden.

Kapitalerstragssteuer (KESt)

Privatpersonen: Krypto-Kapitalerträge unterliegen einem Pauschalsteuersatz von 15%.

Unternehmen: Krypto-Kapitalerträge unterliegen der Körperschaftssteuer von 22%.

Der Verkauf von Aktien ist mit 15% Kapitalertragssteuer belegt, es gibt jedoch Steuerbefreiungen für EU-Tochtergesellschaften.

Eine Übertragungsgebühr von 2 % wird ebenfalls auf die Bruttogewinne aus dem Verkauf börsennotierter Aktien erhoben.

Aufgrund der unsicheren Klassifizierung von Kryptowerten wird Investor*innen und Unternehmen geraten, detaillierte Aufzeichnungen über ihre Transaktionen zu führen.

Einkommensteuer in Griechenland

Die Einkommenssteuer in Griechenland folgt einem progressiven System, was bedeutet, dass Einkünfte aus Kryptowährungen (wenn sie als Einkommen eingestuft werden) den folgenden Steuerklassen unterliegen:

€0 – €10.000: 9%

€10.001 – €20.000: 22%

€20.001 – €30.000: 28%

€30.001 – €40.000: 36%

Ab €40.001: 44%

Körperschaftssteuer für Krypto-Unternehmen

In Griechenland registrierte Krypto-Unternehmen unterliegen einer Körperschaftsteuer von 22 %, wenn sie als steuerlich ansässige Unternehmen gelten. Die Steueransässigkeit wird anhand von Faktoren wie der Gründung des Unternehmens nach griechischem Recht, dem Vorhandensein eines satzungsmäßigen Sitzes in Griechenland und der effektiven Unternehmensführung innerhalb des Landes bestimmt. Nicht ansässige Unternehmen hingegen werden nur auf in Griechenland erzielte Einkünfte besteuert, was internationale Krypto-Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Griechenland beeinflusst.

Einreichung und Korrektur der Körperschaftssteuererklärung

Die meisten griechischen Unternehmen müssen ihre Steuererklärungen elektronisch bis zum letzten Tag des sechsten Monats nach dem Ende des Steuerjahres einreichen. Unternehmen können ihre Steuererklärungen korrigieren, indem sie entweder die Differenz nachzahlen oder eine Rückerstattung beantragen, falls ein zu hoher Betrag gezahlt wurde. Korrektive Steuerbescheide sind unter bestimmten Umständen ebenfalls zulässig.

Mehrwertsteuer (VAT) auf Krypto-Transaktionen 

In Griechenland gilt der Standard-Mehrwertsteuersatz von 24 % für die meisten Waren und Dienstleistungen, einschließlich solcher im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Krypto-Unternehmen müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, bevor sie steuerpflichtige Aktivitäten aufnehmen. Zudem müssen Nicht-EU-Unternehmen, die in Griechenland tätig sind, eine*n lokale*n Steuervertreter*in ernennen, der ihre Mehrwertsteuerverpflichtungen verwaltet. Bestimmte Krypto-Aktivitäten, wie Mining und Krypto-zu-Fiat-Börsen, sind jedoch gemäß Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von der Mehrwertsteuer befreit.

Steueranreize und Vergünstigungen

Die griechische Regierung hat verschiedene Steueranreize eingeführt, darunter:

Senkung der Körperschaftssteuer für Blockchain-Startups.

Steuerreduktion auf Forschung & Entwicklung: Unternehmen, die in innovative Technologien, einschließlich Blockchain und Krypto-Anwendungen, investieren, können einen Abzug von 130% auf F&E-Ausgaben geltend machen.

Drei Jahre Steuerfreiheit für patentierte Erfindungen: Einnahmen aus international anerkannten Patenten sind für die ersten drei Jahre nach ihrer Nutzung steuerfrei.

Beschleunigte Lizenzierungsverfahren für High-Tech-Unternehmen: Erleichterte Genehmigungsprozesse, Zugang zu speziellen Standortregelungen und eine 10-jährige EU-Aufenthaltserlaubnis für High-Tech- und innovative Unternehmen.

Steuerliche Vorteile für die Beschäftigung junger Arbeitnehmer: Krypto-Unternehmen, die unverheiratete Personen über 25 Jahre einstellen, können eine 50%ige Erhöhung der steuerlichen Abzugsfähigkeit bis zum 14-fachen des Mindestlohns pro Mitarbeiter geltend machen.

Quellensteuer und Lohnsteuer 

In Griechenland gelten folgende Quellensteuersätze: Zinsen, die sowohl an Ansässige als auch an Nicht-Ansässige gezahlt werden, unterliegen einer Steuer von 15 %, Dividenden, die an Nicht-Ansässige gezahlt werden, werden mit 5 % besteuert, und Lizenzgebühren, die an einzelne Ansässige und Nicht-Ansässige gezahlt werden, unterliegen einer Steuer von 20 %. Zudem unterliegen Gebühren für Beratungs-, Management- und technische Dienstleistungen, die an Nicht-EU-Unternehmen erbracht werden, ebenfalls einer Steuer von 20 %. Darüber hinaus sind Arbeitgeber verpflichtet, Lohnsteuern einzubehalten und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, die 22,29 % für Arbeitgeber und 13,87 % für Arbeitnehmer betragen.

Digitale Transformation und Krypto-Adaption

Die griechische Regierung fördert digitale Zahlungen und könnte damit langfristig eine klarere Besteuerung von Kryptowährungen einleiten. Dieser Vorstoß steht im Einklang mit der wachsenden Präsenz von Kryptowährungen auf den Finanzmärkten und könnte den Weg für einen strukturierten Ansatz bei der Besteuerung von Kryptowährungen in der Zukunft ebnen.

Internationale Aspekte

Griechenland hat rund 60 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit anderen Ländern unterzeichnet, die verhindern, dass Privatpersonen und Unternehmen für dasselbe Einkommen doppelt besteuert werden. Diese Abkommen können für internationale Krypto-Investoren und Unternehmen, die in mehreren Rechtsordnungen tätig sind, von Vorteil sein.

Fazit

Obwohl es in Griechenland keinen klaren Rechtsrahmen für die Besteuerung von Kryptowährungen gibt, deuten die bestehenden Steuergesetze und EU-Richtlinien darauf hin, dass Erträge aus Kryptowährungen in angemessener Weise deklariert werden sollten. Da sich die Rechtslandschaft weiterentwickelt, könnten neue Vorschriften entstehen, die sich mit der Besteuerung von digitalen Vermögenswerten im Jahr 2025 und darüber hinaus befassen. Anleger*innen und Unternehmen sollten sich über potenzielle Änderungen informieren und sich bei der Einhaltung der Vorschriften professionell beraten lassen. Angesichts der bestehenden Steueranreize und Initiativen zur digitalen Transformation könnte Griechenland in naher Zukunft weitere Entwicklungen in seinem Ansatz zur Besteuerung von Kryptowährungen erleben.

Quellen:

Greece Crypto Tax in 2025

Φορολογικό νομοσχέδιο: 12 μειώσεις φόρων, κίνητρα σε επιχειρήσεις και μεταρρυθμίσεις στη φορολογική νομοθεσία – Υπουργείο Εθνικής Οικονομίας και Οικονομικών