Insight #24: Der Ministerialentwurf für die Ökosoziale Steuerreform: Eingliederung der Kryptoassets in Kapitalvermögen.

Mit dem Ministerialentwurf 158/ME (Link) werden die Einkünfte aus Kapitalvermögen neu geregelt. Kernstück der Reform ist es, Kryptowerte an die Besteuerung von Kapitalvermögen anzugleichen. Damit werden Veräußerungserträge von Kryptowerten den Erträgen aus Kapitalvermögen wie etwa Zinsen oder Dividenden gleichgestellt. Anders gesagt, nunmehr sind Gewinne aus Wertveränderungen und aus der Veräußerung von Kryptowerten sowie deren „Früchte“ steuerpflichtig.

Mit dem Entwurf werden klare steuerrechtliche Regelungen geschaffen:

  • Anwendung des Sondersteuersatzes (27,5%) auf Kryptowerte;
  • Kryptowerte („Kryptowährungen“) werden definiert als virtuelle Währungen gem der 5. Geldwäsche-Richlinie (§ 2 Z 21 FM-GwG);
  • Kein Werbungskostenabzug bei Anwendung des Sondersteuersatzes; zulässig bei Anwendung des Regelsteuersatzes;
  • Tausch Kryptowerte gegen Kryptowerte stellt keinen Realisierungsvorgang dar;
  • Klarstellung zu Mining: Block Rewards und Transaktionsgebühren werden als „Früchte“ behandelt;
  • Klarstellung zu Staking, Airdrops, Bounties: keine laufenden Einkünfte; bei späterer Realisierung in voller Höhe als Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen erfasst (beim Erwerb durch Staking, Airdrops, Bounties werden Anschaffungskosten von Null vorgesehen);
  • Verlustverrechnung auch mit anderen sondersteuersatzbesteuerten Kapitaleinkünften;
  • Betrieblicher Verlustüberhang entspricht betrieblich gehaltenen Kapitalanlagen;
  • Kapitalertragsteuerabzug bei inländischen Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen ab 2023 verpflichtend; 2022 freiwillig;
  • Sind beim Kapitalertragsteuerabzug keine Anschaffungskosten feststellbar, werden pauschale Annahmen herangezogen;

Inkrafttreten der neuen Rechtslage mit 1. März 2022; Anwendung der neuen Rechtslage auf Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden.

 

Ankündigung: Cryptotax Update #1

Am Mittwoch, 10.11.2021 um 20:00 Uhr veranstalten wir gemeinsam mit Kryptosteuer-Startup dem Blockpit das Cryptotax Update #1 und sind wieder für alle eure Fragen da.

Mit dem Cryptotax Update verstehen welche Neuerungen kommen, wie sie umgesetzt werden und wie man sich darauf vorbereiten kann. Die im Cryptotax Update #0 diskutierten Inhalte sind nahezu alle darin zu finden. Jetzt ist es an der Zeit zu besprechen, was die Inhalte im Detail bedeuten und welche Auswirkungen diese haben werden.

 

Cryptotax Update #1:

Die österreichische Steuerreform für Kryptowährungen

Eventbrite:
https://www.eventbrite.com/e/die-osterreichische-steuerreform-fur-kryptowahrungen-tickets-207199177317

 

Sendet uns diese gerne vorab und stimmt ab, welche die wichtigsten Fragen für euch sind: Cryptotax Q&A
Während dem Event habt ihr natürlich wieder die Chance alle Fragen über das Q&A Tool an uns zu stellen.

Wir freuen uns auf euch beim Cryptotax Update #1!

 

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Quellen:

Parlament, Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I (158/ME): https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00158/index.shtml