Insight #15: Wie der Bitcoin-Kauf zur Geldwäsche wird. Wer mit kriminell erlangten Geldern Kryptowährungen erwirbt, kann nach dem Geldwäsche-Paragrafen verurteilt werden, meint Bernd Wiesinger, auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Haslinger/Nagele Rechtsanwälte in Linz, in einem “Standard”-Gastbeitrag.

Durch eine Gesetzesnovelle ist dieser Straftatbestand noch breiter anwendbar geworden. Aber nicht nur das, mit der Novelle wurde auch eine zusätzliche Variante eingeführt: Seit 1. September ist auch die Umwandlung oder Übertragung kriminell erlangter Vermögenswerte strafbar.

„Wer Gelder krimineller Herkunft in Bitcoin umwandelt, kann sich dadurch wegen Geldwäsche strafbar machen“, so Wiesinger. Das würde schon bei jeder Form der Übertragung oder Verwahrung schlagend werden. Vorausgesetzt der User weiß, dass der Vermögenswert, das Krypto-Asset, aus einer Vortat stammt und trotzdem damit handelt. In diesem Punkt legt Wiesinger nach: „Der Ankauf von Bitcoin, der in der öffentlichen Diskussion ohnehin immer wieder in den Nahebereich der Kriminalität gerückt wird, könnte nun noch leichter vom Straftatbestand erfasst sein.“ Sind nun alle Krypto-Trader strafbar? Nein.

Wie ist feststellbar, dass Krypto-Assets aus einer Vortat stammen?

Zu prüfen ist, ob die Werte aus einer Vortat stammen. Die Blockchain gewährleistet immanent eine Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Wurde eine kriminelle Vortat publik gemacht, wie es beispielsweise beim Hack der Kryptobörse Mt. Gox der Fall war, sind die inkriminierten Adressen öffentlich bekannt. Bitcoin, die mit diesen Adressen in Berührung kamen, sind somit inkriminiert – man sagt zu diesen Bitcoin auch „tainted coins“. Sie sind sozusagen beschmutzt, inkriminiert, sie stammen also aus einer Vortat.

Durch die Veröffentlichung der inkriminierten Adressen können aufgrund der Transparenz der Blockchain alle Transaktionen nachvollzogen werden. Somit sind die „tainted coins“ auch nach unzähligen Transaktionen weiterhin aus dem Blockchain-Protokoll erkennbar.

Das heißt Krypto-Assets, die aus dem Mt. Gox Hack stammen, sind inkriminierte Vermögenswerte. Sie stammen aus einer Vortat. Die strafrechtliche Aufarbeitung des Mt. Gox Skandals findet zurzeit noch vor japanischen Gerichten statt. Das juristische Nachspiel dauert noch an.

Achtung vor Bitcoin aus Mt. Gox

Im Zuge des Mt. Gox Skandals wurden sehr viele User geschädigt. Nachvollziehbar ist, dass die Verwendung der gestohlenen Vermögenswerte moralisch zu hinterfragen ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn dem User bekannt ist, dass die Bitcoin aus einer Mt. Gox Adresse stammen. Neu ist, dass seit 1. September klargestellt wurde, dass dies nicht nur moralisch bedenklich ist, sondern nunmehr auch strafrechtlich einschlägig ist.

Das macht Schlagzeilen. In allen anderen Fällen abseits von Mt. Gox kann man ruhigere Töne anschlagen: Wissen heißt nicht nur für möglich halten. In den seltensten Fällen legt selbst die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit der Blockchain Usern die Tatsache nahe, dass Krypto-Assets aus einer Vortat stammen. Erwerben User Krypto-Assets bei einem Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen, wie bei Confinity oder deren Bitcoin-Automaten Kurant, können die Bedenken beschwichtigt werden.

So wie es der moralische Anzeiger suggeriert: Durch die jüngste strafgesetzliche Klarstellung ist die Umwandlung, Übertragung oder Verwahrung nur dann strafbar, wenn sie mit Vorsatz geschieht. Ansonsten bleibt alles beim Alten.

 

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Quellen:

„Standard“ Wie ein Bitcoin-Kauf zu Geldwäsche wird: https://www.derstandard.at/consent/tcf/story/2000129771324/wie-ein-bitcoin-kauf-zu-geldwaesche-wird