Insight #13: Gestern berichteten mehrere Medien aufgrund einer APA-Meldung, dass die Bundesregierung plant, Gewinne aus Krypto-Assets an die Besteuerung von Aktien anzugleichen. Das Thema begleitet uns schon aus Alpbach. Blockpit’s CEO Florian Wimmer berichtete in einem Brutkasten-Interview direkt aus dem Forum Alpbach.

Die Bundesregierung überlegt Maßnahmen, mit denen lukrativere Anlageformen für die Bevölkerung attraktiver gemacht werden sollen. Deshalb plane man, die sogenannte Behaltefrist wieder einzuführen, so Finanzminister Gernot Blümel. Das solle helfen, „den Kapitalmarkt zu beleben und den Österreichern einen höheren Anreiz zu geben, ihr Geld in die heimische Wirtschaft zu investieren“. Die geplante Behaltefrist soll auch für Gewinne durch Krypto-Verkäufe gelten und die Krypto-Assets somit rechtlich an den Wertpapierhandel angeglichen werden.

Im Kern stecken 2 Aussagen darin: Zum einen soll die Behaltefrist für Aktien wieder eingeführt werden. Diese wurde 2012 abgeschafft. Durch die Wiedereinführung werden Aktien besonders für Kleinanleger wieder attraktiver.

Zum anderen sollen Krypto-Assets wie Aktien besteuert werden. Das heißt, Bitcoin & Co werden als steuerliches Kapitalvermögen behandelt; mit allen Vorteilen und Nachteilen. Der größte Nachteil sicherlich ist, dass die Haltefrist von 1 Jahr verlängert werden würde. Der Vorteil ist hingegen, dass der Steuersatz 27,5% betragen wird und insofern gegenüber dem aktuell geltenden progressiven Steuersatz von bis zu 55% gesenkt wird.

Dass nun Bewegung in die steuerliche Behandlung von Krypto-Assets kommt ist nur zu begrüßen. Der jüngste Entwurf des deutschen BMF zur ertragsteuerlichen Behandlung von Krypto-Assets bringt zwar sehr viele Klarstellungen, Erleichterungen aber jedenfalls nicht. Insofern ist die Stoßrichtung der jüngsten Diskussion sicherlich zu begrüßen. Schritte, wie sie Frankreich gesetzt hat, wären aber auch überlegenswert: In Frankreich wird nur der Wechsel von Krypto-Fiat und umgekehrt besteuert und nicht jeder Trade von Krypto-Krypto. Das ist die sogenannte Tauschbesteuerung.

Sollten Änderungen im Ertragsteuerrecht vorgenommen werden, was bedeutet das für Steuerpflichtige? Solche Maßnahmen werden sicherlich nicht rückwirkend eingeführt werden. Das würde den Vertrauensschutz verletzen, der Ausfluss der gleichmäßigen Besteuerung ist und in Österreich verfassungsrechtlich geschützt ist. Als Übergangsregel wird der Anschaffungszeitpunkt der Krypto-Assets relevant sein.

 

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Quellen:

Kurier (Wien) // 08.09.2021, S. 10
Die Presse // 08.09.2021, S. 15
Insider // 08.09.2021, S. 19
Brutkasten: Das sagt Blockpit-CEO Wimmer zu den Krypto-Steuerplänen des Finanzministers https://brutkasten.com/blockpit-ceo-zu-krypto-steuerplaenen/
Validvent: Deutsches BMF: Entwurf für Besteuerung von Krypto-Assets https://validvent.com/2021/08/02/deutsches-bmf-entwurf-fuer-besteuerung-von-krypto-assets/