Insight #7: Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat am 14.07.2021 den Beschluss gefasst, die Umsetzung eines digitalen Euros zu untersuchen. Die EZB veröffentlichte am 14. Juli 2021 eine entsprechende Pressemitteilung.

Das ist eine lang erwartete und im Lichte der internationalen Entwicklungen herbeigesehnte Entscheidung. Bei aller Euphorie: Das bedeutet nicht, dass ein digitaler Euro umgesetzt wird. Damit wird lediglich eine “Untersuchungsphase” eingeläutet, das über zwei Jahre einen digitalen Euro erproben soll.

Gegenstand der Untersuchungsphase ist die Gestaltung eines digitalen Euros. Es stehen mehrere Modelle zur Auswahl. Digitale Währungen von Zentralbanken stehen im Kontext von Stablecoins, die in jüngster Zeit rasant wachsen und rasch an Bedeutung gewinnen. Im Rahmen der Untersuchungsphase sollen die “Präferenzen von Nutzern” und die “technische Expertise von Händlern und Finanzintermediäre” als Grundlagen dienen. Diese Grundlagen würden maßgeblich für die Gestaltung des digitalen Euros sein, so der EZB-Beschluss.

Diesem Beschluss ist eine Erprobungsphase vorangegangen, in welcher “keine technischen Hürden identifiziert” wurden, so die EZB. Dem war eine EZB-Konsultation zum digitalen Euro vorangegangen. Wesen eines digitalen Euro wäre eine Zentralbankverbindlichkeit, die in digitaler Form zur Verwendung durch Bürger und Unternehmen für ihre Massenzahlungen angeboten werden würde.

Die technischen Grundlagen und das Potential der DLT/Blockchain-Technologie sind in der Finanz- und Kapitalmarktarchitektur schon längst Thema. Im März trat eine Novelle zum Depotgesetz in Kraft, welche die Schaffung einer digitalen Sammelurkunde zum Inhalt hat. Die Novelle greift eine Entwicklung auf, die sich auch in anderen Rechtsordnungen schon länger vollzogen hat: Mit Anfang 2020 trat in Liechtenstein das Token- und VT-Dienstleister-Gesetz (TVTG) in Kraft und in Deutschland wurde im Mai 2021 ein Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) vom Bundestag verabschiedet.

Ob die Blockchain die Finanzwelt revolutionieren könnte, testet nun auch die Österreichische Nationalbank (OeNB) mit der OeKB CSD, einem Tochterunternehmen der Österreichischen Kontrollbank (OeKB), sowie mit den zwei Großbanken RBI und Erste Group. Gegenstand dieses Sandbox-Projektes ist die Begebung eines Wertpapiers auf der Blockchain. Im Kontext dieses Projektes, genannt Projekt Delphi, könnte eine Staatsanleihe Gegenstand der Emission sein.

 

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Quellen:

EZB Pressemitteilung: https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2021/html/ecb.pr210714~d99198ea23.de.html
Validvent Stablecoins: Formen von preislich stabilen Kryptowährungen: https://validvent.com/2021/07/14/stablecoins-formen-von-preislich-stabilen-kryptowaehrungen/
EZB Bericht des Eurosystems über das öffentliche Konsultationsverfahren zu einem digitalen Euro: https://www.ecb.europa.eu/paym/digital_euro/html/pubcon.de.html
Rudorfer in ÖBA 2021, 285: http://www.lindedigital.at/doc-id/art-bankarchiv-2021-05-285a
Parlament: Gesetz zur Änderung des Depotgesetzes: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00596/index.shtml
Raschner/Reheis in ÖBA 2021, 456 (Die Einführung der digitalen Sammelurkunde): http://www.lindedigital.at/doc-id/art-bankarchiv-2021-07-456a
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt: Gesetz vom 03.10.2019 über Token und VT-Dienstleister (Token und VT-Dienstleister-Gesetz; TVTG): https://www.gesetze.li/konso/2019301000
(Deutsches) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG): https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Einfuehrung_elektr_Wertpapiere.html
DerStandard vom 13. Juli 2021: https://www.derstandard.at/story/2000128096476/nationalbank-die-vorteile-der-blockchain-entdeckt