Strenge Anforderungen für Geschäftsleiter von Krypto-Unternehmen

Insight #3: Seit dem 10. Jänner 2020 unterliegen Krypto-Unternehmen den gleichen Verpflichtungen wie Kredit- und Finanzinstitute und müssen sich über ihre Kunden informieren und auf diesem Weg die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen. Dies erfolgt in der Praxis durch die sogenannten KYC/AML Abfragen. Damit Krypto-Unternehmer in Österreich tätig werden dürfen, müssen sie sich als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) registrieren.Read more